AfD-Anfrage: Berliner Verwaltung verbietet vegane Kindertagesstätte

AfD-Anfrage: Berliner Verwaltung verbietet vegane Kindertagesstätte

Die AfD ist nicht nur in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen , sondern auch in Berlin über die Ausbreitung der veganen Ernährung besorgt.

Im Berliner Abgeordnetenhaus stellte sie daher kürzlich zwei Anfragen über Kindeswohlgefährdung durch vegane Ernährung  von Kindern. Dabei fragte sie natürlich nicht nach gesundheitlichen oder ökologischen Vorteilen geschweige denn nach den Vorteilen für die betroffenen Tiere, sondern ausschließlich nach Gefahren.

Die AfD wollte unter anderem spezifisch wissen, wie viele Gefährdungsmeldungen aufgrund veganer Ernährung von Kindern erfolgt seien, inwiefern das Jugendamt eingeschaltet worden sei und welche rechtlichen Konsequenzen dies für die Eltern habe. Ebenfalls stellte sie die Frage nach veganen Kindertagesstätten in Berlin.

Die Antwort durch den Senat wiederholt die altbekanntnen und wissenschaftlich nicht gedeckten Vorurteile gegen die vegane Ernährung auf der Basis der Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE), die sich mit ihrer konservativen Position  deutlich von der veganfreundlichen und weltweit führenden Stellungnahme der Academy of Nutrition and Dietetics unterscheidet.

Gleichzeitig wird im zweiten Teil der Antwort durch den Senat deutlich gemacht, dass dem Senat tatsächlich keinerlei Informationen über tatsächliche Gefährdungen der Gesundheit veganer Kinder vorliegen. Es seien keine Meldungen bekannt zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen von veganen Kindern, Einschaltungen des Jugendamtes oder gerichtlichen oder anderen juristische Verfahren gegen Eltern, die ihre Kinder vegan ernähren.

Die abschließende Antwort zu den Kindertagesstätten ist dann aber ein Schlag in das Gesicht aller, die sich für die Entstehung einer veganen Ernährung einsetzen:

  • Der Senat gibt bekannt, er habe einer veganen Kindertagesstätte die Anweisung erteilt, nicht mehr nur veganes Essen anzubieten. Es müsse vielmehr eine nicht-vegane Wahlmöglichkeit angeboten werden. Bei einer zweiten Kindertagesstätte sei der Senat derzeit in der gleichen Art und Weise tätig, um eine Wahlmöglichkeit durchzusetzen. Die Anweisung, nicht-veganes Essen anzubieten kommt dem Verbot einer veganen Kindertagesstätte gleich, weil eine Kindertagesstätte ja nicht gleichzeitig vegan sein und nicht veganes Essen anbieten kann.

Während veganes Essen auch in Berlin durch zahlreiche Kindestagesstätten als Wahlmöglichkeit nicht angeboten wird und es hierfür auch nach gerichtlicher Entscheidung keine Verpflichtung gibt, wird Eltern die Wahlmöglichkeit genommen, vegane Kindergärten zu gründen oder ihre Kinder in vegane Kindergärten zu schicken. Eltern und Kindergartenmitarbeiter werden damit de facto gezwungen, gegen ihre eigenen ethischen Überzeugungen zu handeln und die Tierausbeutungsindustrie zu unterstützen.

Dass die AfD gegen vegan ist und überhaupt der Rechtspopulismus insgesamt einen ausgeprägten Fleischfetischismus  aufweist, ist bekannt. Dass aber ein rot-rot-grüner Senat sich in der Pflicht sieht, staatliche Zwangsmaßnahmen gegen Veganer zu verhängen, ist bemerkenswert.

Vegane Kindertagesstätten darf es in Berlin also nicht geben. Ob die veganen Projekte in Frankfurt und München überleben werden, ist dabei in Anbetracht des gesellschaftlichen Rechtsrucks und des sich dadurch ausbreitenden Klimas von Konservatismus, Ablehnung von Veränderung und Intoleranz leider unklar.

In jedem Fall ist zu erwarten, dass die AfD in allen Landesparlamenten alles in ihrer Macht stehende unternehmen wird, um veganen Projekten einen Riegel vorzuschieben. Die Anfrage zur veganen Ernährung in Berlin ist nämlich keinesweis eine harmlos Informationsanfrage, sondern steht im Kontext der Strategie der AfD, Hetze gegen gesellschaftliche Minderheiten zu betreiben, wie beispielsweise auch durch die berüchtigte AfD-Anfrage zu Behinderungen, Inzucht und Migration deutlich wurde.

Um so schlimmer ist es, dass sich ein rot-rot-grüner Senat nun auch bei dem Thema  vegan von der AfD ähnlich vorantreiben lässt, wie sich die politischen Parteien bereits durch die AfD zu einer menschenverachtenden Flüchtlings- und Asylpolitik haben antreiben lassen.

Festzuhalten bleibt, dass Tierqualprodukte für die Berliner Senatsverwaltung nicht nur kein Problem sind, sondern sie diese im Gegenteil nunmehr für alle Kindertagesstätten zur Verpflichtung macht. Leider muss sich die vegane Bewegung darauf vorbereiten, dass die Gegenkräfte gegen den veganen Trend ihre Aktivitäten künftig noch steigern werden und vegane Projekte mit behördlichen Auflagen und Verboten noch stärker als bisher schikanieren und behindern werden.

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