Neue Vegan-Stellungnahme der DGE: Zwei Schritte voran, ein Schritt zurück

Neue Vegan-Stellungnahme der DGE: Zwei Schritte voran, ein Schritt zurück

Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE) hat eine neue Stellungnahme zur veganen Ernährung erarbeitet. Diese Stellungnahme ist in ihrem Inhaltsteil ein deutlicher Fortschritt zu der vorherigen, vegankritischen Position. In der Zusammenfassung und Positionierung fällt die DGE aber in Teilen auf den alten Stand zurück und ignoriert dabei wesentliche Forschungsbefunde, die sie zuvor im Inhaltsteil noch darstellte. Zu befürchten ist, dass die journalistische Rezeption der neuen Stellungnahme sich vorwiegend auf die kritische Zusammenfassung und weniger auf den dieser Zusammenfassung teilweise durchaus widersprechenden ausführlichen Inhaltsabschnitt beziehen wird. Wer demgegenüber den Inhaltsabschnitt sorgfältig und methodenkritisch liest, wird zu dem Ergebnis gelangen, dass eine gesunde vegane Ernährung bei guter Planung in allen Phasen der menschlichen Entwicklung möglich ist. Im folgenden Artikel wird die aktuelle DGE-Stellungnahme dargestellt und einer kritischen Bewertung unterzogen.

 

Angemessenerer Zugang zur veganen Ernährung

In ihrer Einleitung stellt die DGE die vegane Ernährung als eine Ernährung mit ausschließlich pflanzlichen Lebensmitteln vor, deren genauer Verbreitungsgrad in der Bundesrepublik Deutschland unbekannt sei, Schätzungen schwankten zwischen einem Verbreitungsgrasd von 0,1% bis 1%, was 810000 bis 810000 sich vegan ernährende Personen bedeuten würde. Die vegane Ernährung wird dabei als eine besonders strenge Form der vegetarischen Ernährung definiert, wobei Veganer teilweise auch außerhalb des Ernährungsbereichs liegende Gebrauchsgegenstände aus Tierkörperbestandteilen ablehnen würden. Hauptmotive für die vegane Ernährung seien ethische (z.B. Ablehnung der Massentierhaltung), Nachhaltigkeit, Ökologie und Gesundheit.

Auch wenn diese Feststellungen in weiten Teilen selbstverständlich klingen mögen, ist hier ein durchaus bemerkenswerter Fortschritt gegenüber der alten vegankritischen DGE-Position von 2011 zu verzeichnen:

Zwar definierte die DGE auch 2011 bereits eine vegane Ernährung als eine rein pflanzliche Ernährung, vermischte diese dann aber mit der makrobiotischen Ernährung, was zu einer ernsthaften Verzerrung der gesamten Stellungnahme  führte. Wörtlich hieß es in der alten Stellungnahme:

Es gibt eine Vielzahl von Ausprägungen der veganen Ernährung, bei denen aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen die Lebensmittelauswahl zum Teil (noch) weiter eingeschränkt wird. Ein Beispiel ist die makrobiotische Ernährungsweise. Diese sieht als Basis Vollkorngetreide vor, außerdem werden frisches Gemüse, Hülsenfrüchte, Nüsse, Samen und geringe Mengen Obst verzehrt. Akzeptiert werden auch aus Algen hergestellte Produkte, fermentierte Sojaprodukte und je nach Ausgestaltung des makrobiotischen Prinzips in begrenztem Maße Fisch (womit die Ernährungsweise im eigentlichen Sinne nicht mehr vegan ist). Generell abgelehnt werden Fleisch, Nachtschattengewächse wie Kartoffeln, Tomaten und Paprika, Milch und Milchprodukte, Zucker, Konserven, Kaffee und Alkohol. Gleiches gilt für Früchte und Gemüse, die unter Verwendung von Mineraldünger oder Pflanzenschutzmitteln erzeugt worden sind. Auch Nahrung, die nicht aus der eigenen Lebensregion stammt oder nicht der Saison entspricht, wird abgelehnt. Die Makrobiotik ist eine äußerst fettarme Ernährung (ca. 10 Energie%). Als Fettquellen dienen lediglich kaltgepresste Öle sowie Nüsse und Samen ...

Auch wenn in einem Klammersatzteil zugestanden wurde, dass die Makrobiotik nicht im eigentlichen Sinne vegan ist, wurde sie dennoch in den Hauptsätzen als Beispiel für eine vegane Ernährung angeführt und es wurde ihr zudem im Rahmen der gesamten Stellungnahme, einschließlich der ausgewerteten Studien und der Bewertungen, ein bedeutsamer Platz zugewiesen. Demgegenüber behandelt die DGE in ihrer neuen Stellungnahme tatsächlich die vegane Ernährung an sich, die sie als eine besonders strenge Form des Vegetarismus sachlich richtig einordnet. Die neue Stellungnahme ist nicht mehr wie die alte Stellungnahme durch eine permanente Vermischung von veganer Ernährung und Makrobiotik durchzogen. Die resultierenden Bewertungen, auch wenn sie kritisch zu hinterfragen sind, weisen einen klaren Bezug zur veganen Ernährung auf, während die DGE in ihrer alten Stellungnahme immer wieder Fehlschlüsse von makrobiotischer Ernährung auf die vegane Ernährung zog.

Darüber hinaus beruhte die alte DGE-Empfehlung u.a. auch auf einer Reihe von Studien aus dritte Welt Ländern und/oder mit religiösen Sondergruppen, bei denen eine ausreichende pflanzliche Ernährung nicht gewährleistet war. In ihrer alten Stellungnahme hatte die DGE solche Befunde mit einer allgemeinen Einschätzung der veganen Ernährung vermischt und den komplett unzulässigen Schluss von Mangelernährung in der dritten Welt oder Mangelernährung aus religiösen Motiven auf die vegane Ernährung gezogen. Dieses unwissenschaftliche Vorgehen hat die DGE in ihrer neuen Stellungnahme korrigiert. Die DGE betont nunmehr vielmehr, dass vegane Ernährung als Teil eines „westlichen“ Lebensstils sich von einer „traditionell“ pflanzlichen Ernährung, die meist in Entwicklungsländern praktiziert werde, unterscheide. Dort gehe sie häufig mit einer eingeschränkten Lebensmittelverfügbarkeit und einer niedrigeren Energiezufuhr infolge von geringem Einkommen und Bildungsniveau einher. Entsprechend verzichtet die DGE in ihrer aktuellen Stellungnahme im Gegensatz zur vorherigen Stellungnahme darauf, auch von Studien aus Dritte Welt und Hungerländern auf eine angebliche Mangelhaftigkeit der veganen Ernährung zu schließen.

Berücksichtigung ethischer Motive ermöglicht neue, wenn auch unzureichende Empfehlungsperspektive

Zu begrüßen ist ebenfalls, dass die DGE in ihrer neuen Stellungnahme sich erstmals mit den Motiven für eine vegane Ernährung auseinandersetzt und dabei korrekterweise die ethischen Motive voranstellt. Tatsächlich ist die vegane Lebensweise insbesondere durch (tier)ethische Motive begründet, wobei die DGE aber ebenfalls richtig ökologische und gesundheitliche Motive als weitere wichtige Motive benennt.

Die Auseinandersetzung mit der Motivlage ist auch im Rahmen einer ernährungswissenschaftlichen Einordnung von großer Bedeutsamkeit, da sie sich auf resultierende Empfehlungen auswirken kann. Wenn nicht verstanden wird, dass Tierproduktekonsum von vielen Veganern als moralisch inakzeptabel bewertet wird, können schnell Empfehlungen folgen, doch in bestimmten kritischen Lebensphasen, wie der Schwangerschaft, einfach auf die vegane Ernährung zu verzichten. Wenn aber verstanden wird, dass für die meisten Veganer die vegane Ernährung ein moralisches Erfordernis ist, werden sich Empfehlungen eher darauf beziehen, wie eine gesunde vegane Ernährung auch während solcher kritischer Lebensphasen möglich ist.

In ihrer neuen Stellungnahme deutet die DGE diesen Weg an, ist ihn aber nicht konsequent gegangen. Nach wie vor rät sie von einer veganen Ernährung während Stillzeit, Schwangerschaft und Kindheit ab, macht aber immerhin – erstmals – klar, dass sich vegane (werdende) Eltern dennoch für eine vegane Ernährung entscheiden können und gibt diesen veganen (werdenden) Eltern nunmehr – ebenfalls erstmals – Empfehlungen, wie sie eine gesunde vegane Ernährung auch in diesen kritischen Phasen gewährleisten können. Allerdings geschieht dies eingebettet in eine negative Empfehlung gegen die vegane Ernährung.

Aus veganer Perspektive ist es bedauerlich, dass die DGE es nicht vermochten, ihrer weltweit größten Schwesterorganisation, der Academy of Nutrition and Diatetics, zu folgen und von einer Empfehlung gegen eine vegane Ernährung abzusehen. Trotzdem ist die DGE mit ihrer neuen Stellungnahme ein Stück weit vorangekommen auf dem Weg zu einer unparteiischen, wissenschaftlich objektiven und nicht durch Vorurteile geprägten Bewertung der veganen Ernährung.

Bei aller berechtigten Enttäuschung und Frustration, die viele Veganer über die neue Erklärung der DGE empfinden mögen, sollte dieser Fortschritt nicht übersehen werden. Offenbar hat die DGE erkannt, dass die vegane Ernährung oft in tiefgreifenden ethischen Motiven eingebettet ist und daher Empfehlungen auch für sich vegan ernährende Schwangere, Stillende und Kinder notwendig sind. Implizit hat die DGE mit diesen Empfehlungen die Möglichkeit einer veganen Ernährung für alle Phasen der menschlichen Entwicklung eingeräumt – denn ansonsten wäre es verantwortungslos, (werdenden) Eltern und Kindern Hinweise zu geben, wie sie eine vegane Ernährung gestalten können. Wäre die vegane Ernährung tatsächlich für Kinder schädlich, müsste vielmehr vor ihr uneingeschränkt gewarnt werden. Weil aber tatsächlich eine gesunde vegane Ernährung auch im Kindesalter möglich ist und gleichzeitig starke ethische Motive für die vegane Ernährung sprechen, sind entsprechende Ernährungsempfehlungen sinnvoll und notwendig. Diese Erkenntnis ist mittlerweile zur DGE durchgedrungen, auch wenn sie ihre Erkenntnis in einer unberechtigt kritischen Zusammenfassung gut zu verbergen weiß.

Ökologische Aspekte werden ausgeklammert

Abgesehen von einer einmaligen Erwähnung bei der Darstellung der Motivlage, werden ökologische Aspekte aus der Bewertung der DGE ausgeklammert. Damit genügt aber die DGE nicht modernen Ansprüchen an Ernährungsempfehlungen, die die ökologischen Auswirkungen der Ernährung berücksichtigen. Dies ist auch deshalb erforderlich, weil sich Umweltzerstörung und Treibhauseffekt letztlich auch auf die menschliche Gesundheit auswirken können. Damit werden sie ebenfalls zum Thema der Ernährungswissenschaft. Indem die DGE aus ihrer Empfehlung ökologische Aspekte ausklammert, vertritt sie eine kleingeistig-lokalistische Perspektive, die vergisst, dass Mensch und Umwelt inwendig miteinander verbunden sind und Gesundheit und Überleben des Menschen an eine intakte Umwelt gekoppelt sind.

Zahlreiche Studien belegen, dass die vegane Ernährung die mit Abstand umweltverträglichste Ernährungsweise ist, gerade auch dann, wenn alle möglichen Einflussfaktoren bis hin zu Landverbrauch, Transport, Kühlung und Verkehr berücksichtigt werden. Die vegane Ernährung führt dabei zu weitaus weniger Umweltbelastungen als eine Ernährung mit Bio-Produkten oder der konsequente Einkauf von nur regionalen Produkten. In Anbetracht der weltweit verheerenden Auswirkungen der Umweltzerstörung und der nach wie vor drohenden Klimakatastrophe, ist es unangemessen, dass die DGE diesen für das menschliche Leben zentralen Aspekt der Ernährung komplett unberücksichtigt lässt.

Leser der aktuellen DGE-Stellungnahme werden nicht darüber informiert, dass die vegane Ernährung die Umwelt im Vergleich zu einer Mischkost mit Fleisch oder einer vegetarischen Ernährung schont und damit im Interesse der jetzigen wie auch künftiger Generationen liegt.

Welthunger spielt keine Rolle

Der ehemalige UN-Sonderbeauftragte für Ernährungssicherheit Zigler und auch Oxfam haben es mittlerweile benannt, dass unser Fleischkonsum einer der Ursachenfaktoren für den Hunger der Menschen in der dritten Welt ist. Eine neue Studie hat kürzlich herausgearbeitet, dass eine nachhaltige und ausreichende Ernährung für eine wachsende Weltbevölkerung nur mit einer pflanzenbasierten, veganen Ernährung möglich ist.

Nutztierhaltung ist nicht möglich ohne Zufütterung pflanzlicher Lebensmittel an die Nutztiere oder die Besetzung (und oftmals Zerstörung) von Böden, die so der Produktion für pflanzliche Lebensmittel entzogen werden. Bereits jetzt beansprucht die Nutztierhaltung mehr als 70% der weltweit genutzten landwirtschaftlichen Flächen. Ca. 90% der weltweiten Sojaernte und ca. 25% der weltweiten Getreideernte werden an Nutztiere verfüttert. Diese wiederum nutzen einen Großteil der zugeführten Lebensmittel für die Aufrechterhaltung des eigenen Lebens und produzieren bei weitem mehr Fäkalien als Fleisch, Eier und Milch.

Die DGE lässt aber das Thema des Welthungers in ihrer aktuellen Stellungnahme unerwähnt. Sie informiert ihre Leser nicht, dass Menschen, die sich vegan ernähren, ein Ernährungsverhalten zeigen, welches am wenigsten auf Kosten der Armen und Hungernden in unserer Welt geht und bei globaler Ausbreitung am ehesten dazu geeignet wäre, den Welthunger zu beseitigen. Ernährungssicherheit und Gesundheit der Armen in der dritten Welt hängen auch von dem Ernährungsverhalten der Menschen in den westlichen Industrieländern ab. Das Recht der Menschen in der dritten Welt auf eine ausreichende Ernährung und was wir durch unsere eigene Ernährung zur Durchsetzung dieses Rechts beitragen können, ist der DGE in ihrer aktuellen Stellungnahme zur veganen Ernährung keine Erwähnung wert.

Erneut zeigt sich eine kleingeistig-lokalistische Perspektive, die die globalen Auswirkungen der veganen Ernährung auf menschliches Leben und Gesundheit übersieht und diese entsprechend in ihren Empfehlungen nicht berücksichtigen kann. Dabei gehört es zu den Aufgaben einer ethisch verantwortlich handelnden beratenden Ernährungswissenschaft Menschen in den Industriestaaten dazu anzuleiten, sich so zu ernähren, dass sie die Ernährungssicherheit der Menschen  in der dritten Welt nicht beschädigen. Die DGE hat in ihrer aktuellen Stellungnahme zur veganen Ernährung deutlich gemacht, dass sie dieser Anforderung derzeit nicht gerecht wird.

Vorteil veganer Ernährung wird eingeräumt, aber aus Empfehlungen ausgeblendet

Anders als in der alten Stellungnahme werden in der neuen Stellungnahme erstmals wissenschaftliche Befunde rezipiert, die positive gesundheitliche Auswirkungen einer veganen Ernährung auf ernährungs(mit)bedingte Erkrankungen, wie Krebs, Diabetes und Herzerkrankungen betonen. Damit ist die neue Stellungnahme nicht ausschließlich defizitorientiert, sondern nimmt auch mögliche Vorteile einer veganen Ernährung zur Kenntnis. Allerdings wird die Möglichkeit, dass diese Vorteile an anderen Aspekten des Gesundheitsverhaltens liegen könnten, eher überbetont, indem nicht darauf hingewiesen wird, dass für solche Unterschiede in Studien oftmals kontrolliert wurde. Folgende  DGE-Bewertung ist aber insgesamt als angemessen zu bewerten:

„Es gibt Hinweise, dass die untersuchten Gruppen teilweise sehr unterschiedliche Lebensstile aufwiesen, sodass die niedrigeren Krankheitsrisiken vermutlich nicht ausschließlich auf die Ernährung zurückzuführen sind.“

Abschließend räumt die DGE an, dass angenommen werden könne, dass eine pflanzenbetonte Ernährungsform (mit oder ohne einen geringen Fleischanteil) gegenüber der derzeitig in Deutschland üblichen Ernährung mit einer Risikosenkung für ernährungsbedingte Krankheiten verbunden sei.“

Diese Absenkung der Erkrankungsrisikos im Vergleich zu der durchschnittlich praktizierten Mischkost, bleibt dann aber in der Zusammenfassung und in den Empfehlungen völlig unberücksichtigt. Dabei würde es die Leser der Stellungnahme sicherlich interessieren, zu erfahren, dass – trotz aller Vorbehalte der DGE gegenüber einer vegane Ernährung – doch damit zu rechnen wäre, dass wesentliche ernährungs(mit)bedingte Erkrankungen bei veganer Ernährung im Vergleich zum Status quo abnehmen würden. Gerade in Anbetracht mittlerweile auch bei Kindern grassierenden Übergewichts und Diabetes, sowie des immensen Leides, welches mit Krebs- und Herzkreislauferkrankungen verbunden ist, wäre es angemessen und erforderlich gewesen, dass die DGE sich in ihrer Zusammenfassung und ihren Empfehlungen nicht nur auf tatsächlich oder potentielle Risiken, sondern ebenfalls auf tatsächliche oder potentielle Vorteile einer veganen Ernährung im Vergleich zur aktuellen Durchschnittsernährung bezogen hätte. Weil sie dies nicht getan hat, muss die DGE sich Einseitigkeit vorwerfen lassen, die vermutlich aus ideologischen Vorbehalten der Verfasser ihrer aktuellen Stellungnahme resultiert.

Dass ideologischen Vorbehalte bei den Verfassern offenbar tatsächlich bestehen, dafür hat der DGE-Präsident und Mitautor Prof. Heseker vor Kurzem in einem Interview einen bedeutsamen Anhaltspunkt gegeben, indem er ohne jede wissenschaftliche Befundbasis und auf der Grundlage anonymer Quellen und Behauptungen veganen Eltern eine Malträtierung ihrer Kinder vorwarf. Es erscheint wahrscheinlich, dass es solche Vorbehalte der Verfasser waren, die die DGE daran hinderten, sich der Gesamtheit der Auswirkungen der veganen Ernährung zu stellen, anstatt sich für ihre Zusammenfassung und Empfehlung selektiv tatsächliche oder potentielle (vermeidbare!) Risiken herauszusuchen.

Einseitige Ausrichtung auf kritische Nährstoffe in Zusammenfassung

Die DGE gesteht im Inhaltsteil ein, dass eine pflanzenbasierte Ernährung die Versorgung mit einer Reihe von Nährstoffen verbessern und zudem die Aufnahme potentiell gesundheitsschädlicher Stoffe reduzieren kann. Ebenfalls erwähnt sie für eine vegane Ernährung kritische Nährstoffe und weist auf Möglichkeiten zur Abhilfe hin. Dies ist im Vergleich zur alten Stellungnahme ein bedeutsamer Fortschritt.

Jedoch lässt die DGE dann in ihrer Zusammenfassung und in ihren Empfehlungen die positiven Aspekte einer veganen Ernährung erneut komplett unberücksichtigt und konzentriert sich stattdessen ausschließlich auf tatsächliche oder potentielle kritische Nährstoffe.

In ihrer Stellungnahme verpasst es die DGE zudem, zwischen vegetarischer und veganer Ernährung hinreichend zu trennen und die diesbezüglich in den zitierten Studien durchaus erkennbaren Besonderheiten herauszuarbeiten. Dennoch ist es insgesamt sicherlich angemessen und hilfreich, wenn die DGE feststellt:

Es gibt nur wenige Studien, welche die ernährungsphysiologische Qualität restriktiver Ernährungsformen wie der veganen Ernährung untersuchen und mit anderen Ernährungsformen vergleichen .... Pflanzenbetonte Ernährungsweisen wie die vegetarischen Ernährungsformen .. gehen mit einer guten Versorgung mit einigen Vitaminen (Vitamin C, Vitamin E, Thiamin und Folat ... und Mineralstoffen (Magnesium und Kalium ...) sowie Ballaststoffen und sekundären Pflanzenstoffen ... einher. Im Vergleich zu einer Mischkost enthalten alle vegetarischen Ernährungsformen außerdem z. B. weniger gesättigte Fettsäuren und Cholesterol ...

Zu ergänzen ist, dass nach einer durch die DGE zitierten umfassenden Studie Veganer die höchste Aufnahme von mehrfach ungesättigten Fetten, Ballaststoffen, Vitamin C, Vitamin E, Folsäure, Magnesium, Eisen und Kupfer aufwiesen. Die hohe Häufigkeit eines Vitamin B12 Mangels bei Veganern spiegelte sich bei Fleischessern in einer hohen Häufigkeit eines Vitamin E-Mangels.

Von besonderem Interesse ist ebenfalls die mittlerweile gut etablierte besonders gute Versorgung mit Folsäure von Veganern, da eine ausreichende Versorgung in der fleischbasierten Durchschnittskost sehr oft nicht erreicht wird, weshalb die DGE mittlerweile zu einer generellen Supplementierungsempfehlung  für die Schwangerschaft zur Verhinderung von Neuralohrdefekten übergegangen ist. Wörtlich heißt es zur Folatversorgung auf den DGE-Seiten:

"In der Schwangerschaft steigt der Bedarf an Folsäure um etwa 50 %. Der Nährstoff ist für Zellteilung und Wachstum des ungeborenen Kindes von Anfang an unentbehrlich. „Ausreichend Folsäure oder Folat schon zu Beginn der Schwangerschaft kann das Risiko für schwere kindliche Fehlbildungen um bis zu 70 % verringern“, erläutert Prof. Dr. Berthold Koletzko, Sprecher des wissenschaftlichen Beirats des Netzwerks. Allerdings erreichen selbst die meisten Nichtschwangeren (86 %) laut Nationaler Verzehrsstudie II die empfohlene Menge nicht. Frauen mit Kinderwunsch wird daher schon vor der Empfängnis und in den ersten 12 Schwangerschaftswochen empfohlen, zusätzlich zu einer folatreichen Ernährung täglich mindestens 400 µg Folsäure/Folat (in Tablettenform) einzunehmen. Gute Quellen für Folsäure sind: Grüne Gemüse (Salat, Kohlsorten, Spinat), Vollkornprodukte, Hülsenfrüchte und Obst."

Keineswegs sind Supplementierungen also nur bei veganer Ernährung erforderlich, weshalb Supplementierungsnotwendigkeiten (für Vitamin B12) insofern auch nicht als prinzipielles Argument gegen eine vegane Ernährung ins Feld geführt werden können.

Bezüglich der DGE-Stellungnahme ist festzustellen, dass diese sämtliche von ihr genannten Nährstoffvorteile einer veganen Ernährung, einschließlich der gerade für die Schwangerschaft zentralen Folatversorgung, in Zusammenfassung und Empfehlungen unerwähnt lässt. In einer Zusammenfassung müssen alle wichtigen und zentralen Aspekte benannt werden. Warum die DGE die zahlreichen von ihr selbst erwähnten oder mindestens durch Referenzierung nachlesbar gemachten Nährstoffvorteile einer veganen Ernährung offenbar für unwichtig hält, wird in der Stellungnahme nicht erklärt.

Im Inhaltsteil und noch stärker in der Zusammenfassung herausgestrichen werden demgegenüber als kritischer Nährstoff das Vitamin B12, sowie als potentiell kritische Nährstoffe im Inhaltsteil und als kritische Nährstoffe in der Zusammenfassung Protein, langkettige n3-Fettsäuren, Riboflavin, Vitamin D, Calcium, Eisen, Jod, Zink und Selen. Warum die DGE im Inhaltsteil ausdrücklich nur beim Vitamin B12 von einem kritischen Nährstoff und bei allen anderen Nährstoffen nur von potentiell kritischen Nährstoffen spricht, diese Differenzierung dann aber in der Zusammenfassung streicht, ist nicht nachvollziehbar. Die Differenzierung ist wichtig, weil die genannten potentiell kritischen Nährstoffe tatsächlich ohne Supplementierung bei angemessener Zusammenstellung der veganen Kost oder einer entsprechenden Lebensweise (häufige Spaziergänge zur Vitamin D-Versorgung) gedeckt werden können.

Zu loben ist die DGE dafür, dass sie die Möglichkeit, die Nährstoffe vegan zu decken, im Inhaltsteil auch durch Tabellen, die pflanzliche Alternativen auflisten, sehr deutlich macht. Umso bedauerlicher ist es, dass die Sachlage der veganen Abdeckbarkeit dieser Nährstoffe in der Zusammenfassung unter den Tisch fällt.

Bezüglich des Vitamin D fehlt der Hinweis, dass ca. 80% des Vitamin D unter dem Einfluss von Sonnenlicht selbst gebildet werden und in den Wintermonaten von den Vitamin D-Speichern gezehrt werden kann. Fraglich ist zudem die Einstufung der langkettigen n3-Fettsäuren EPA und DHA als potentiell kritische Nährstoffe. Eine neuere Studie fand vergleichbare Blutkonzentrationen von SPA und DHA im Blut von Veganern und Omnivoren. Selbst wenn geringere EPA und DHA-Mengen im Blut von Veganern berichtet werden, wiesen wissenschaftliche Befunde zudem darauf hin, dass dies im Hinblick auf die Auswirkungen auf die Herzgesundheit durch andere Faktoren bei Veganern kompensiert wird. Entsprechend gelangt auch eine neue Überblicksarbeit zu dem Ergebnis, dass eine Supplementierung mit Omega-3 Fettsäuren für Veganer nicht erforderlich sei.

Unberechtigte Warnungen vor veganer Schwangerschaft, Stillzeit und veganer Kinderernährung

Die DGE spricht sich weiterhin gegen eine vegane Ernährung während Schwangerschaft, Stillzeit und Kindheit aus. In diesen besonders sensiblen Zeiten sei das Risiko eines Nährstoffmangels zu hoch. Diese Schlussfolgerung der DGE widerspricht direkt dem im Inhaltsteil durch die DGE selbst referierten Forschungsstand:

So gelangt eine umfassende und im Inhaltsteil benannte aktuelle Überblicksarbeit zu der Schlussfolgerung, dass eine vegane Ernährung in der Schwangerschaft bei entsprechender Planung sicher sei. Eine weitere, von der DGE nicht erwähnte Studie gelangt zu dem Schluss, dass Kinder veganer Eltern tendenziell sogar ein höheres Geburtsgewicht als Kinder omnivorer Eltern aufweisen. Außerdem zeigen vegane Mütter demnach ein besseres Stillverhalten.

Die DGE erwähnt zwar den positiven Befund zu veganen Schwangerschaften, ignoriert ihn aber nachfolgend komplett und geht stattdessen zur Wiederholung des Mantras über, dass eine vegane Ernährung in der Schwangerschaft nicht empfehlenswert sei. Sie stützt sich dabei auch auf unkontrollierte Einzelfallberichte, wo Eltern ihre Kinder unangemessen und ohne Vitamin B12-Supplementierung ernährten. Diese Vorfälle werden unberechtigt auf die vegane Ernährung an sich übertragen. Gleichzeitig werden die bei weitem wissenschaftlich fundierteren positiven Befunde in der Gesamtbewertung unterschlagen.

Dieses wissenschaftlich unseriöse Vorgehen weist erneut auf die Wirksamkeit tiefgreifender Vorbehalte bei den Autoren gegenüber der veganen Ernährung hin, die sie daran hinderten, die teilweise sogar im Inhaltsteil selbst zitierten wissenschaftlichen Befunde bei der eigenen Bewertung zur Kenntnis zu nehmen.

Es resultiert eine einseitig-vegankritische Stellungnahme, die die wesentlichen Sachverhalte ausblendet und dadurch zu einem Ergebnis gelangt, welches den wissenschaftlichen Forschungsstand nicht angemessen widerspiegelt.

Die DGE übersieht, dass selbstverständlich auch in Schwangerschaft, Stillzeit und Kindheit sämtliche tatsächlich oder potentiell kritischen Nährstoffe bei einer gut geplanten veganen Ernährung problemlos gedeckt werden können. Hierzu gehört ohne jeden Zweifel auch die kinderleicht umsetzbare Vitamin B12-Supplementierung!

Die DGE bringt keinerlei Argumente oder wissenschaftliche Studien vor, die darauf hindeuten würden, dass eine gut geplante vegane Ernährung während Schwangerschaft, Stillzeit oder Kindheit nicht möglich wäre. Im Gegenteil kann die durch die DGE herausgearbeitete Liste kritischer oder potentiell kritischer Nährstoffe dazu verwandt werden, eine angemessene Nährstoffversorgung auch in diesen menschlichen Entwicklungsphasen sicherzustellen.

Zudem ist folgender geradezu absurd anmutender Sachverhalt festzustellen:

Die DGE-Stellungnahme bezieht sich negativ auf die vegane Ernährung von Kindern und Jugendlichen, berücksichtigt aber keine einzige Studie, die die Gesundheit veganer Kinder untersuchte! Entsprechende Studien sind rar, es gibt sie aber. Sie gelangen zu der Schlussfolgerung, dass die Entwicklung veganer Kinder bei gut geplanter veganer Ernährung normal und unauffällig ist (siehe hier, hier und hier).

 

Sicherheit veganer Säuglingsnahrung

Die DGE zitiert die Ergebnisse einer aktuellen wissenschaftlichen Überblicksarbeit aus dem Jahr 2014, die den gesamten vorliegenden Forschungsstand berücksichtigte und zu dem eindeutigen Ergebnis gelangte, dass moderne Säuglingsnahrung auf Sojabasis sicher sind und sich in ihren Auswirkungen auf Wachstum, Knochengesundheit, reproduktive, endokrine und neurologische Funktionen sowie das Immunsystem nicht von Kuhmilchpräparaten oder Muttermilch unterscheiden. Diesem Befund setzt die DGE dann eine sehr viel ältere Bewertung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) entgegen, welches unter Berücksichtigung einer weitaus geringeren Anzahl wissenschaftlicher Befunde sowie über eine vorwiegend indirekt-spekulative Argumentation zu einer kritischeren Bewertung gelangte. Zudem werden weitere Arbeiten, z.T. dezidiert vegankritischer Autoren, erwähnt, die sich ebenfalls von der zitierten Übersichtsarbeit durch eine weitaus geringere Rezeption des Forschungsstandes, eine großteils indirekte Argumentationslinie, sowie die Veröffentlichung in weitaus weniger renommierten und keine internationale wissenschaftliche Leserschaft erreichenden Fachjournalen charakterisieren.

Die DGE verpasst es, die enormen Qualitätsunterschiede zwischen ihren einzelnen Referenzen deutlich zu machen und vermittelt auch über die reine Reihenfolge der Benennung beim Leser letztlich einen unbegründeten negativen Eindruck bezüglich Säuglingsnahrung auf Sojamilchbasis. Tatsächlich werden die bekannten Vorbehalte jedoch durch die aktuelle Überblicksarbeit überzeugend widerlegt, eine Sachlage, die die DGE ihren Lesern vorenthält.

Hilfreiche Ernährungsempfehlungen

In einem eigenen Kapitel gibt die DGE ihren veganen Lesern sehr hilfreiche ernährungsbezogene Empfehlungen, die die hohe Bedeutsamkeit von Gemüse und Obst, Getreide sowie die stark erhöhte Bedeutsamkeit von Hülsenfrüchten und die erhöhte Bedeutsamkeit von Nüssen und Ölsamen für eine gesunde vegane Ernährung darstellen.

Mit diesem Kapitel hat die DGE erstmals den Weg eingeschlagen, vegan lebende Menschen bei einer gesunden veganen Ernährung zu unterstützen, anstatt lediglich vereinseitigte Warnungen zu publizieren und damit sich selbst als Feindbild gegenüber der veganen Ernährung zu positionieren. Hierfür kann der DGE nur gratuliert werden.

Sehr vorsichtig, aber doch deutlich kenntlich macht die DGE in ihrer abschließenden Positionierung außerdem, dass dieser Weg auch für kritische Entwicklungsphasen, wie Schwangerschaft, Stillzeit und Kindheit möglich ist. Dies ist ein beträchtlicher Unterschied zu der alten Stellungnahme

Auseinandersetzung mit anderen Stellungnahmen wenig fundiert

Erstmals erwähnt die DGE die Positionen mehrerer internationaler ernährungswissenschaftlicher oder pädiatrischer Fachverbände, die eine gesunde vegane Ernährung auch während Schwangerschaft, Stillzeit und Kindheit für möglich halten, wobei insbesondere die Gewährleistung einer ausreichenden Vitamin B12-Zufuhr ausnahmslos für unverzichtbar gehalten wird.

Spezifisch werden veganpositive Stellungnahmen der weltweit größten Vereinigung akademischer Ernährungsexperten, der Academy of Nutrition and Diatetics, des National Health and Medical Research Council (Australien), dess portugiesischen National Programme for the Promotion of a Healthy Diet und der Canadian Paediatric Society benannt.

Wohl auch um den Eindruck zu vermeiden, dass sie mit ihren Bewertungen isoliert wäre, verweist die DGE abschließend auf negative Stellungnahmen, von denen aber sofort deutlich wird, dass sie auf einer weitaus schmaleren Forschungsbasis beruhen oder erneut - wie bereits bei der Frage der Sicherheit von Säuglingspräparaten auf Sojamilchbasis - vorwiegend die Meinung bekanntet vegankritischer Autoren wiedergeben. Erneut macht die DGE nicht deutlich, dass diese kritischen Stellungnahmen nicht annähernd den gleichen Umfang und die gleiche Qualität aufweisen wie die von ihr benannten positiven Stellungnahmen.

Indem die DGE das Kapitel mit negativen Stellungnahmen abschließen lässt, vermittelt sie beim Leser den Eindruck, als ob die tatsächlich bei weitem fundierteren positiven Stellungnahmen dadurch geschmälert oder gar widerlegt werden würden.

Als letzte Stellungnahme erwähnt die DGE die Ansicht der  Ernährungskommission der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin, gemäß derer eine vegane Ernährung für Säuglinge ohne die Einnahme von Nährstoffpräparaten abgelehnt werde. Dies ist jedoch eine müßige Feststellung, da Einigkeit über die Notwendigkeit einer Vitamin B12-Supplementierung besteht. Im Übrigen empfiehlt die DGE für alle Säuglinge eine Vitamin D-Supplementierung.

Die DGE hat es zudem in ihrer aktuellen Stellungnahme verpasst, sich mit den Argumenten der positiven Stellungnahmen der wissenschaftlichen Fachverbände auseinanderzusetzen, so dass es für den Leser völlig unklar bleibt, warum die DGE zu einer anderen Sichtweise gelangt. Dieser Sachverhalt wirkt umso schwerer, als dass beispielsweise die Academy of Nutrition and Diatetics eine sehr viel breitere Forschungsbasis für ihre Schlussfolgerungen zugrundegelegt hat als dies aktuell von der DGE getan worden ist.

Wenn derartig diametrale Positionen vorliegen, wäre es zu erwarten, dass die DGE sich mit diesen über eine bloße Nennung hinausgehend auch inhaltlich fundiert auseinandersetzt. Täte sie dies, würde deutlich werden, dass in Wirklichkeit der wissenschaftliche Forschungsstand keineswegs so uneindeutig ist, dass er derartig gegenteilige Positionen begründen würde. Vielmehr hat die DGE sich offensichtlich entschieden, eine äußerst selektive Bewertung vorzunehmen, indem sie mögliche Vorteile der veganen Ernährung weitgehend ausblendet und die Schwierigkeiten zur Kompensation von Nachteilen, z.B. durch Vitamin B12-Supplementierung, übertreibt.

 

Lücke zwischen Inhaltsteil und Zusammenfassung

Die DGE empfiehlt eine vegane Ernährung für Schwangere, Stillende, Kinder und Jugendliche nicht, wobei sie sich in ihrer Stellungnahme mit wissenschaftlichen Studien zur Gesundheit sich vegan ernährender Kinder und Jugendlicher nicht einmal auseinandergesetzt hat. Bezüglich der Schwangerschaft ergibt sich aus den erwähnten wissdenschaftlichen Befunden, dass eine solche vegan ohne weiteres möglich ist. Auch vegane Säuglingspräparate auf Sojamilchbasis können nach dem dargestellten Forschungsstand unproblematisch verwandt werden.

Warum empfiehlt die DGE eigentlich eine vegane Ernährung in Schwangerschaft, Stillzeit und Kindheit nicht?

Offensichtlich geht es der DGE darum, Nährstoffdefizite zu vermeiden. Aus dem Inhaltsteil der eigenen Stellungnahme ergibt sich aber, dass Nährstoffdefizite bei gut geplanter veganer Ernährung, einschließlich der Einnahme eines Vitmamin B12 Präparates, vermieden werden können. Zudem werden Potentiale für zahlreiche gesundheitliche Vorteile, mindestens gegenüber der durchschnittlich praktizierten Mischkost, im Inhaltsteil der Stellungnahme sichtbar, auch wenn sie in der Zusammenfassung unerwähnt bleiben.

Festzustellen ist eine große Lücke zwischen dem eigentlichen Inhaltsteil der Stellungnahme und der Zusammenfassung/Positionierung, die dem Leser Rätsel aufgibt. Wieso klaffen die tatsächlich benannten Sachverhalte im Inhaltsteil und Zusammenfassung/Positionierung so weit auseinander?

Es drängt sich der Eindruck auf, dass es erneut ideologische Vorbehalte der Verfasser waren, die nach dem Motto „es kann nicht sein, was nicht sein darf“ ihre Augen sogar vor dem eigenen Inhaltsteil verschlossen haben.

 

Alternative Zusammenfassung

Wird der Inhaltsteil sorgfältig studiert und wird gleichzeitig von im obigen Artikel herausgearbeiteten Defiziten und Einseitigkeiten auch des Inhaltsteils abgesehen, ergibt sich folgende alternative Zusammenfassung der DGE-Stellungnahme:

- Die vegane Ernährung ist mit zahlreichen potentiellen gesundheitlichen Vorteilen bezüglich ernährungsbedingter Erkrankungen wie auch bezüglich der Nährstoffversorgung verbunden. Es gibt aber ebenfalls kritische Nährstoffe, die durch eine vegane Ernährung ohne Supplementierung nicht gedeckt werden können (Vitamin B12) oder die eine sorgfältige Ernährungsplanung erforderlich machen.

- Bei guter Planung ist eine gesunde vegane Ernährung auch in Schwangerschaft, Stillzeit und Kindheit möglich.

 

Resümee

Die DGE hat eine neue Stellungnahme zur veganen Ernährung vorgelegt, die einige Defizite und Fehler der alten Stellungnahme korrigiert. Erstmals gibt die DGE Empfehlungen, wie Veganer sich gesund durch eine gute Lebensmittelauswahl und eine obligatorische Vitamin B12-Supplementierung ernähren können. Anders als in der vorherigen Stellungnahme referiert die DGE mögliche Vorteile einer veganen Ernährung, die sie aber in Zusammenfassung und Positionierung unberücksichtigt lässt. Für die vegane Ernährung positiv ausfallende Studien und Stellungnahme anderer Fachverbände werden benannt, wobei aber eine inhaltliche Auseinandersetzung mit diesen Studien und Stellungnahmen nicht erfolgt.

Die DGE gelangt schließlich zu der Schlussfolgerung, dass sie eine vegane Ernährung während Schwangerschaft, Stillzeit, Kindheit und Jugendzeit nicht empfehle, wobei sie zu Kindheit und Jugendzeit im Inhaltsteil keinerlei wissenschaftliche Studien berücksichtigt und bezüglich der Schwangerschaft und auch der Sojamilch-Säuglingsnahrung den tatsächlich positiven Forschungsstand ausblendet.

Insgesamt klafft eine Lücke zwischen dem fundierteren Inhaltsteil und der Zusammenfassung/Positionierung, wobei insbesondere nicht klar wird, wie die DGE eigentlich zu ihrer vegankritischen Position, die den Positionen mehrerer internationaler Fachverbände widerspricht, gelangt? Letztlich entsteht der Eindruck, dass nicht der wissenschaftliche Forschungsstand, sondern ideologische Einstellungen und Vorurteile der Autoren der Anlass für die vegankritische Zusammenfassung und Positionierung sind.

Positiv bleibt zu vermerken, dass die DGE erstmals Veganern recht konkrete Ernährungsempfehlungen für eine gesunde vegane Ernährung gibt, die auch auf Schwangere, Stillende, Kinder und Jugendliche übertragbar sind. Letztlich wird dies von der DGE (indirekt) eingeräumt, explizit bleibt sie aber bei ihrer vegankritischen Position stehen.

Zu befürchten ist, dass in der medialen Diskussion die zahlreichen Ambivalenzen und veganpositiven Befunde der Stellungnahme übersehen werden werden und sich die Diskussion stattdessen auf die hochgradig einseitige und zahlreiche Fakten ausblendende knappe Abschlussbewertung beziehen wird. Damit besteht die Gefahr, dass die aktuelle DGE-Stellungnahme zu anhaltender Diskriminierung veganer Kinder und ihrer Familien in Kindertagesstätten und Schulen Anlass geben könnte.

Die aktuelle Stellungnahme der DGE ist weitaus fundierter als die alte Stellungnahme, die durchgängig durch schwere Argumentationsfehler und Auslassungen gekennzeichnet ist und schließlich gar gegen jede wissenschaftliche Evidenz eine vegane Ernährung für Schwangere, Stillende und Kinder für unmöglich erklärt. Dies war bereits zum Zeitpunkt der Verfassung der alten Stellungnahme falsch.

Der DGE ist es gelungen, sich von ihrer alten, unhaltbaren Position zu lösen und sie hat sich stattdessen entschieden, erstmals – wenn auch indirekt – veganen (werdenden) Eltern Handlungsempfehlungen für eine vegane Ernährung während Schwangerschaft, Stillzeit und Kindheit zu geben. Trotzdem ist die DGE auf halbem Weg stehengeblieben und ihre aktuelle Stellungnahme ist nach wie vor durch Einseitigkeit, Verzerrungen und Auslassungen geprägt, die einseitig zu Ungunsten der veganen Lebensweise gehen.

Veganer sollten mit der DGE im Dialog bleiben, um den weiteren Entwicklungsprozess der DGE zu fördern und sie dadurch anzuregen, zu einer revidierten und nicht mehr durch ideologische Voreinstellungen geprägten Stellungnahme zu gelangen.

Positiv gesprochen:

Die DGE hat sich bewegt - der Schritt ist klein, aber in die richtige Richtung!

Verfasser: Guido F. Gebauer
Artikel zum Viotamin D ergänzt am 23.04.2016

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