Wettbewerbszentrale will Käse-Alternative verbieten lassen

Wettbewerbszentrale will Käse-Alternative verbieten lassen

Der Berliner Verband Sozialer Wettbewerb e.V  hatte bereits vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) den Hersteller veganer Produkte Tofutown erfolgreich verklagt, um ihm Bezeichnungen, wie Veggie Cheese, verbieten zu lassen. Der Europäische Gerichtshof entschied tatsächlich, dass für Milchprodukte keinerlei Bezeichnung verwandt werden dürften, die auf die entsprechenden Originale hindeuteten, also beispielsweise Käse.

Nunmehr treibt es die sogenannte Wettbewerbszentrale e.V. (WZ)  auf die Spitze und möchte es der Happy Cheeze GmbH verbieten lassen,  ihre Produkte mit dem Zusatz „Käse-Alternative“ zu bewerben.

Zielstellung der Klage ist es offenbar, dass unter dem Mantel des Wettbewerbsrechts Verbraucher nicht mehr über die Tatsache ausreichend deutlich und sofort bemerkbar informiert werden sollen, dass ein veganes Produkt in seiner Zubereitung und seinem Geschmack eine Alternative für Käse darstellt.

Sollte sich die Wettbewerbszentrale e.V. (WZ) mit dieser Forderung durchsetzen, wäre dies ein Sieg für die Nutztierausbeutung-Industrie, die es so leichter haben würde, vor den Verbrauchern zu verbergen, dass für jedes ihrer Produkte in Geschmack, Konsistenz und Zubereitung nahezu identische vegane pflanzenbasierte Produkte vorliegen, die nicht auf Tierausbeutung beruhen.

Nutztierausbeutungs-Industrie gegen vegan

Tatsächlich ist die Nutztierausbeutungs-Industrie bereits seit Jahren und international dabei, gegen Bezeichnungen für vegane Produkte vorzugehen, die die Verbraucher unter dem bekannten Label, wie zum Beispiel Milch, Käse oder Schnitzel, über Verwendungsart und Geschmack von veganen Produkten zu informieren.

Entsprechende Forderungen werden durch den Deutschen Fleischerverband (DFV) und den Deutschen Bauernverband erhoben. Angeschlossen hatte sich ihnen in der Vergangenheit auch der ehemalige Landwirtschaftsminister Schmidt, der zudem mit Warnungen vor der veganen Ernährung aufgefallen ist.

In Frankreich hat das Parlament bereits ein Gesetz verabschiedet, was jedwede Benennung von veganen Produkten mit Bezeichnungen, wie sie auch für Fleisch- oder Milchprodukte verwendet werden, verbietet.

In den USA bereitet sich die Nutztierausbeutung-Industrie und ihre Lobby sogar bereits auf Fleisch aus dem Reagenzglas  vor und strebt an, für dieses Fleisch die Bezeichnung Fleisch verbieten zu lassen.

Verbraucher sollen nicht informiert werden

Vorgegeben wird als Rechtfertigung für solche Angriffe unter anderem, man wolle Verbrauchertäuschung verhindern. Da aber die entsprechenden Produkte zusätzlich Begriffe, wie pflanzenbasiert, vegan oder Alternative verwenden, ist diese Argumentation offensichtlich unzutreffend.

Die Klage der Wettbewerbszentrale e.V. ist nunmehr an Absurdität kaum noch zu überbieten:

Das Produkt ist ausdrücklich nicht als Käse bezeichnet, der Begriff der Alternative ist sprachlich eindeutig und macht für den Verbraucher unübersehbar klar, dass es sich bei dem Produkt nicht um Käse im Sinne der Richtlinien der Tierausbeutungs-Industrie handelt. Vielmehr handelt es sich um eine Alternative, die Verbraucher auf gleiche Weise verwenden können, die aber ohne Tierleid produziert wird.

Manche Veganer mögen meinen, dies sei alles irrelevant, da sie keineswegs Bezeichnungen, wie Milch, Käse oder Fleisch brauchten. Dies ist richtig, aber verkannt wird hierbei, dass sich die Bezeichnungen sich weniger an vegan lebende Menschen wenden, die bereits bestens informiert sind, sondern an Fleischesser, denen noch gar nicht bekannt ist, dass ein bestimmtes Produkt auf die gleiche Art und Weise wie Käse verzehrt werden kann.

Diesen Verbrauchern soll es künftig erschwert werden, passende Produkte zu finden oder überhaupt auf den Gedanken zu kommen, solche Produkte zu erwerben.

Für viele noch nicht vegan lebende Verbraucher sind Bezeichnungen, wie Käse-Alternative, von großer Bedeutsamkeit für ihre Konsumentscheidung. Diese Bezeichnungen fördern damit gleichzeitig das Ausprobieren und somit letztlich auch den dauerhaften Konsum veganer Produkte.

Risiko und Chancen

Die Happy Cheeze GmbH musste bereits in Anbetracht des Urteils des Europäischen Gerichtshof eine Unterlassungserklärung abgeben, ihre Produkte nicht mehr als Happy Cheeze zu vertreiben. Das Unternehmen verwendet entsprechend mittlerweile den Begriff Happy Cashew.

Die jetzige Forderung der Wettbewerbszentrale e.V. geht aber weit über das Urteil des europäischen Gerichtshofs hinaus. Wird dieser Klage stattgegeben, käme dies einem Verbot für vegane Hersteller gleich, die Verbraucher über die Art und Verwendung ihres Produktes angemessen zu informieren.

Für kleinere und mittelständische decke Unternehmen sind solche juristischen Verfahren mit viel Belastung, Unsicherheit und Kostenrisiken verbunden.

Die Happy Cheeze GmbH ist dafür zu beglückwünschen, dass sie der Forderung der Wettbewerbszentrale e.V. dennoch nicht nachgegeben hat, sondern sich auf das juristische Verfahren einlässt.

Zu hoffen ist, dass das Gericht sich am offensichtlichen gesunden Menschenverstand orientieren wird und es der Happy Cheeze GmbH wie auch allen anderen veganen Herstellern künftig weiterhin erlauben wird, die Verbraucher korrekt über ihre Produkte und deren Verwendung zu informieren.

Sollte das Gericht entsprechend entscheiden, wäre dies eine für die vegane Bewegung hochgradig bedeutensame und wegweisende Entscheidung, die allen Anbietern klare Hinweise geben würde, wie sie ihre Produkte effektiv und juristisch einwandfrei deklarieren können.

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