Bayerischer Verwaltungsgerichtshof entscheidet gegen Zwangsjagd

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof entscheidet gegen Zwangsjagd

Die Jagd ist ein Blutsport, bei dem Menschen Freude daran empfinden, Tiere zu erschießen. Die organisierte Jagd bemüht sich sogar darum, Kinder so früh als möglich an diesen Blutsport heranzuführen, offenbar um eine Abstumpfung gegenüber dem Leid der Tiere zu bewirken und ein sogenanntes Jagdfieber als Freude am Töten zu erzeugen. Kultiviert werden damit die schlechtesten Eigenschaften des Menschen. Zudem dient die Jagd der Verbreitung von Schusswaffen und ist insofern für Menschen ebenfalls eine Gefährdung, selbst wenn von den immer wieder stattfindenden und nicht ausschließbaren Jagdunfällen, bei denen Menschen durch Jäger verletzt oder sogar getötet werden, abgesehen wird.

Bis vor Kurzem bestand in der Bundesrepublik Deutschland die absurde Situation, dass Menschen, die die Tötung von Tieren ablehnen, entsprechend auch Veganer, dennoch die Jagd auf ihren Grundstücken zulassen mussten. Damit durften Veganer und Vegetarier bisher entweder kein Land besitzen oder sie mussten es bis hin zu einer Mitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft aktiv dulden, dass auf ihrem Land gegen ihre ethischen Prinzipien Tiere erschossen wurden. Für vegan und vegetarisch lebende Menschen war dieser Zustand unerträglich, da er sie zwang, entweder auf Landbesitz oder auf die Umsetzung ihrer ethischen Prinzipien zu verzichten.

Dieser Menschenrechtsverletzung bereitete der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte schließlich grundsätzlich ein Ende, indem er feststellte, dass die Jagdpflicht in der Bundesrepublik Deutschland gegen die Menschenrechte eines klagenden ethischen Jagdgegners verstieß.

Nunmehr hat auch der Verwaltungsgerichtshof Bayern dieses Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte mustergültig umgesetzt. Nicht nur sprach der Verwaltungsgerichtshof denKlägern ausdrücklich ein Recht auf jagdfreien Grundbesitz zu, sondern er stellte siezusätzlich von jedweder möglichen Schadenersatzpflicht aufgrund gegebenenfalls durch Tiere bedingter Schäden (z.B. Ernteschäden) frei!

Damit sind nunmehr die Voraussetzungen geschaffen, die Jagd nachhaltig zurückzudrängen, indem die Jagd auf eigenen Grundstücken verboten wird, wobei es zu erwarten und zu wünschen ist, dass künftig Jagdgegner zunehmend Grundstücke erwerben werden, um Jagdfreiheit gewährleisten zu können.Für vegan lebende Menschen ist der Erwerb von Grundstücken jedenfalls nunmehr attraktiv geworden, weil sie dadurch zusätzlich zu ihrer veganen Lebensweise einen weiteren effektiven Beitrag für den Tierschutz leisten können.

Aus tierrechtlicher und veganer Sichtweise handelt es sich bei der jetzigen gerichtlichen Entscheidung um eine zu begrüßende Entwicklung,deren Fortsetzung zudem für die Delegitimierung der Jagd wertvolle Dienste leisten wird. Denn nunmehr wird noch stärker als bisher unter Beweis gestellt werden können,dass die behaupteten Katastrophen ausbleiben und jagdfreie Gebiete keineswegs zu ökologischen oder relevanten ökonomischen Schäden führen.

Längst ist belegt, dass die Jagd nicht dem Naturschutz dient, sondern dass Ökologie und Artenvielfalt voneiner Jagdfreiheit profitieren (siehe Erfahrungen in italienischen Nationalparks). Ökonomische Schäden auf Feldern lassen sich vermeiden, indem Felder künftig verstärkt eingezäunt werden. Verbiss in Wäldern wird sogar eher abnehmen, da die Tiere weniger scheu sein und sich künftig mehr an den Waldrändern und auf Wiesen aufhalten werden. Die sogenannte Hege der Jäger, mit der diese systematisch die übermäßige Vermehrung von Tieren fördern, damit diese erschossen werden können, wird aufhören.

Entgegen der fehlerhaften Behauptungen der Jäger, die leider von vielen Menschen geglaubt werden, ist noch niemals ein Wald oder Öko-Gebiet durch dort lebende Tiere zerstört worden. Auch ist die Jagd kein notwendiger Ersatz für Raubtiere, da die Jäger bei weitem mehr Tiere schießen als die kleine Anzahl an Tieren, die jemals z.B. durch Wölfe erbeutet werden würden, wobei aber gegen eine Wiederansiedlung der Wölfe natürlich keinerlei Bedenken bestehen.

Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gibt zusammenfassend Anlass zur Hoffnung, dass es im langfristigen Verlauf gelingen wird, dem Blutsport der Jagd endlich ein Ende zu bereiten. Hierzu ist ein zwar nur erster Schritt getan, dessen Bedeutung aber dennoch kaum hoch genug eingeschätzt werden kann.

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