Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte stoppt Jagdzwang

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte stoppt Jagdzwang

Der Rechtsanwalt Günter Herrmann ging als Grundstückseigentümer bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, um für das Recht zu kämpfen, Tiere auf dem eigenen Grundstück nicht töten lassen zu müssen. Seiner Beharrlichkeit ist es zu verdanken, dass künftig auch Veganer und Tierrechtler in der Bundesrepublik Deutschland Land besitzen dürfen, ohne zu Erfüllungshelfern der Jagd zu werden, einer aus tierrechtlicher Sichtweise als Hege und Pflege getarnten Form des Lustmordes an Tieren.

Traurig ist es allerdings, dass sämtliche vorherigen deutschen Gerichtsinstanzen dem Recht der Jäger auf Ausübung ihres blutigen Hobbys mehr Gewicht zuwiesen als dem Interesse eines ethisch motivierten Grundbesitzers, auf seinem Landbesitz mit der Tierwelt Frieden wahren zu lassen.Das Bundesverfassungsgericht war nicht einmal bereit, die Beschwerde gegen diese Entscheidungen anzunehmen und demonstrierte damit eine erschreckende Insensitivität gegenüber menschenrechtlichen und tierrechtlichen Thematiken.

Das Urteil, auch wenn es auf Tierrechte keinen Bezug nimmt, ist ein großer Erfolg für den Tierschutz. Es ist wegweisend und wird dazu beitragen, den Mythos der angeblich notwendigen Jagd weiter zu enttarnen und den leider noch langen Weg zu einer jagdfreien Natur zu erleichtern.

Das Urteil ist ebenso ein Beitrag für die Umsetzung der Menschenrechte, da nunmehr Veganer, Vegetarier und Tierrechtler in der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr gezwungen werden, zwischen ihrem Gewissen und ihrem Eigentum zu wählen.

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